Die TA Luft einhalten? Mit der richtigen Unterstützung kein Problem! 

Ein Interview mit Thomas Böhm, Senior Expert Digital Engineering, Standards & Documentation

Aufgerissenes Papier, das den Text „TA Luft?“ auf blauem Hintergrund freilegt.

Regelwerke wie die TA Luft führen bei Anlagenbetreibern häufig zunächst zu Unsicherheiten. Übliche Fragen sind: „Was ist neu?“, „Betrifft uns das?“, „Was genau ist geregelt?“ ... „Dabei liegt es in der Natur von Regelwerken, dass sie einen Rahmen vorgeben und – gerade in Bezug auf Dichtungen – keine oder nur wenig konkrete Umsetzungsempfehlungen geben“, erläutert Thomas Böhm, Senior Expert Digital Engineering, Standards & Documentation bei EagleBurgmann Germany, und fügt hinzu: „Unsere Produkte und Dienstleistungen zielen aber genau darauf ab, es den Betreibern an dieser Stelle leichter zu machen und auch die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen zu optimieren.“

Porträt von Thomas Böhm, neben einem Zitat über die Umsetzung der TA Luft von theoretischen Anforderungen in die praktische Anwendung.

Die TA Luft ist ja nicht neu. Was verändert sich mit der aktuellen Version von 2021, deren Übergangsfrist 2026 ausläuft?

Böhm: Richtig, die TA Luft gibt es seit 1964. Sie ist eine deutsche Ver­wal­tungs­vor­schrift auf Grund­la­ge des Bun­des-Im­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes (BImSchG) und eine Um­set­zung der eu­ro­päi­schen In­dus­tri­al Emis­si­ons Di­rec­tive (IED). Damit ist sie die Grund­la­ge für die be­hörd­li­che Über­prü­fung ge­neh­mi­gungs­be­dürf­ti­ger Anlagen. Neu sind die Aus­wei­tung des An­wen­dungs­be­reichs auf weitere Anlagen, neue und stren­ge­re Grenz­wer­te für ver­schie­de­ne Luft­schad­stof­fe, die An­pas­sung der Prüf­me­tho­den und die An­pas­sung der bis­he­ri­gen tech­ni­schen Stan­dards im Sinne der Ver­wen­dung der „Besten Ver­füg­ba­ren Tech­ni­ken“ (BVT).

 

Welche Vorgaben macht die Neufassung der TA Luft bezüglich der Auswahl von Dichtungen?

Böhm: Da muss man schon genau hin­schau­en, immerhin ist die TA Luft mehrere hundert Seiten stark. Für Dich­tun­gen ist in erster Linie das Kapitel 5.2.6 relevant. Sobald die dort auf­ge­führ­ten Kri­te­ri­en a) bis d) für einen Be­trei­ber zu­tref­fen, sind für die in den Ab­schnit­ten 5.​2.​6.​1 bis 5.​2.​6.​7 ge­nann­ten An­wen­dungs­be­rei­che wie z. B. Pumpen und Rühr­wer­ke, Ver­dich­ter, Flansch­ver­bin­dun­gen, Absperr- und Re­ge­l­or­ga­ne, Pro­be­ent­nah­me­stel­len, Um­fül­lung und Lagerung, be­stimm­te Dich­tungs­ty­pen vor­ge­schrie­ben. 

 

Die neuen Anforderungen sind auf den ersten Blick einfach nachzuvollziehen …

Böhm: …, aber nur auf den ersten Blick, denn zum einen sind hier nicht alle An­wen­dungs­be­rei­che / Ma­schi­nen­ty­pen bzw. mög­li­chen Dich­tun­gen auf­ge­führt und zum anderen ist auch die ver­wen­de­te Ter­mi­no­lo­gie nicht ein­deu­tig.

 

Wie geht man dann idealerweise vor?

Böhm: Un­klar­hei­ten bzgl. der Wahl der Dich­tungs­tech­nik sind be­trei­ber­sei­tig im Ein­zel­fall mit der je­wei­li­gen Ge­neh­mi­gungs­be­hör­de zu klären, wobei hin­sicht­lich der Do­ku­men­ta­ti­on zu be­rück­sich­ti­gen ist, dass Test­zer­ti­fi­ka­te nur für Dich­tun­gen in Flansch-, Absperr- und Re­ge­l­or­ga­nen vor­ge­legt werden müssen.

 

Können Sie die nicht eindeutige Terminologie an Beispielen verdeutlichen?

Böhm: Ja, es werden zum Beispiel un­ter­schied­li­che Begriffe für gleiche Tech­no­lo­gi­en ver­wen­det. 5.​2.​6.​1 Pumpen: Mehr­fach-Gleit­ring­dich­tun­gen, 5.​2.​6.​1 Rühr­wer­ke: Doppelt wirkende Gleit­ring­dich­tun­gen oder 5.​2.​6.​2 Ver­dich­ter: Mehr­fach-Dicht­sys­te­me. Auch sorgt ein Begriff wie “gleich­wer­tig tech­nisch dichte Systeme“ eher für Ver­wir­rung. Ein System ist per De­fi­ni­ti­on tech­nisch dicht oder nicht. Kom­pen­sa­to­ren oder Koh­le­schwimm­ring­dich­tun­gen finden keine Er­wäh­nung, obwohl sie eine probate Lösung dar­stel­len können. Und auch die Vorgabe zur Be­rück­sich­ti­gung der„Besten Ver­füg­ba­ren Tech­ni­ken“ wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf.

 

Die gebe ich gleich an Sie weiter – was ist die „Beste Verfügbare Technik“?

Böhm: Das hängt von An­wen­dungs­fall ab und de­fi­niert zum Zeit­punkt des Einbaus die beste tech­ni­sche Lösung, um, wie in unserem Fall, eine Dicht­stel­le zu rea­li­sie­ren.  Wi­ki­pe­dia prä­zi­siert das sehr gut:

„Die For­mu­lie­rung Beste Ver­füg­ba­re Tech­ni­ken (BVT, englisch best avail­able tech­ni­ques = BAT) be­zeich­net eine eu­ro­päi­sche Tech­nik­klau­sel, die auch in­ter­na­tio­nal (zum Beispiel vom Um­welt­pro­gramm der Ver­ein­ten Nationen) ver­wen­det wird. Der Begriff ent­spricht im We­sent­li­chen dem im deut­schen Sprach­raum tra­di­tio­nell ver­wen­de­ten Konzept des Standes der Technik. Gemäß der In­dus­trie­emis­si­ons­richt­li­nie müssen in der Eu­ro­päi­schen Union die be­son­ders um­welt­re­le­van­ten In­dus­trie­an­la­gen auf der Basis der besten ver­füg­ba­ren Tech­ni­ken ge­neh­migt werden. Auch ältere (be­ste­hen­de) Anlagen müssen seit dem 30. Oktober 2007 auf Grund­la­ge der BVT be­trie­ben werden.“ [1]

 

Gibt es Informationen über die „Besten Verfügbaren Techniken“?

Böhm: Ja. Wichtige In­for­ma­ti­ons­quel­len sind BVT-Merk­blät­ter, BVT-Schluss­fol­ge­run­gen und bran­chen­spe­zi­fi­sche Do­ku­men­ta­tio­nen über den ak­tu­el­len Stand der Technik. Diese werden durch das eu­ro­päi­sche IPPC-Bü­ro in Sevilla be­reit­ge­stellt, sind aber auch über die Website des Um­welt­bun­des­am­tes ver­füg­bar.

In Bezug auf „Gleit­ring­dich­tun­gen“ gibt es aber nur sehr all­ge­mei­ne Vorgaben. Die sinn­vol­le Dif­fe­ren­zie­rung und Kon­kre­ti­sie­rung sind derzeit Aufgaben des Se­vil­la-Pro­zes­ses, der solche Fra­ge­stel­lun­gen prä­zi­sie­ren soll, was aber momentan für Dich­tun­gen nicht wirklich statt­fin­det. Hilf­rei­che In­for­ma­tio­nen bietet hier der Weg­wei­ser Beste Ver­füg­ba­re Tech­ni­ken Made in Germany.

 

Das spiegelt dann aber nicht unbedingt aktuelle technische Innovationen wider?

Böhm:  Ja, das ist richtig. Viele unserer zu­kunfts­wei­sen­den In­no­va­tio­nen, wie z.B. neu­ar­ti­ge Nu­ten­de­signs für Gleit­rin­ge, Low-Fric­tion-Dich­tun­gen, unsere Null-Emis­si­ons­dich­tung CobaDGS etc. sind in den ak­tu­el­len tech­ni­schen Vorgaben nicht ent­hal­ten. Das liegt aber in der Natur der Sache, denn tech­ni­sche Lösungen werden heute immer schnel­ler ent­wi­ckelt und um­ge­setzt.

 

Was macht ein Betreiber dann, wenn er diese Technologie einsetzen will?

Böhm: Hier un­ter­stüt­zen wir gerne, denn wir verfügen sowohl über das Know-how als über ein breite Pro­dukt­pa­let­te und die re­gu­la­to­ri­sche Ex­per­ti­se, um unsere Kunden bei der Auswahl und der be­hörd­li­chen Ge­neh­mi­gung der ge­wähl­ten Lösung zu be­glei­ten und zu beraten.

 

Dabei müssen dann aber auch die Behörden über die „Besten Verfügbaren Techniken“ informiert sein, oder?

Böhm: Theo­re­tisch schon, aber in der Praxis ist das bei unserer dy­na­mi­schen tech­ni­schen Ent­wick­lung nicht immer der Fall. Deshalb un­ter­stüt­zen wir bei be­hörd­li­chen Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren mit fun­dier­ten Ar­gu­men­ten.

 

Regulierungen werden in Deutschland häufig mit wachsender Bürokratisierung gleichgesetzt und auch als Standortnachteil empfunden – wie bewerten Sie das?

Böhm: Ich möchte die TA Luft nicht in diesem Kontext be­trach­ten. Sie ist nicht neu, sie stellt nur die zuvor skiz­zier­ten neuen An­for­de­run­gen dar, und zwar in Bezug auf die heutigen ge­sell­schaft­lich ge­wünsch­ten, d.h.  nach­hal­ti­gen Ent­wick­lun­gen. Dieser Aspekt ist mir wichtig und kommt oft zu kurz. Wir alle haben eine ge­sell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung für eine saubere Umwelt und damit als Un­ter­neh­men für eine nach­hal­ti­ge Pro­duk­ti­on. Mit dem Einsatz der „Besten Ver­füg­ba­ren Technik“ tragen wir dem Rechnung und sichern wert­vol­le Pro­duk­ti­ons­ar­beits­plät­ze – nicht nur im Un­ter­neh­men, sondern auch ge­samt­wirt­schaft­lich auf eu­ro­päi­scher Ebene und tragen zur Stand­ort­si­che­rung bei.

 

Nun sind aber höhere Kosten durchaus ein Thema.

Böhm: Das stimmt. Die Frage ist nur, wann welche Kosten ent­ste­hen. Deshalb kann ich den hy­po­the­ti­schen Ansatz einer Auf­wands­ver­mei­dung durch Nicht­ein­hal­tung der TA Luft – immerhin handelt es sich um eine ge­setz­li­che Vorgabe – nicht nach­voll­zie­hen. Die Praxis zeigt immer wieder, dass Ein­spa­run­gen, die, wenn über­haupt, nur kurz­fris­tig wirken, durch den Einsatz ver­al­te­ter Technik mit schlech­te­rer Funk­tio­na­li­tät, zu hohen Um­welt­fol­ge­kos­ten und einem höheren Be­triebs­ri­si­ko für Umwelt und Mit­ar­bei­ter führen können.

 

Der Einsatz der „Besten Verfügbaren Techniken“ rechnet sich also?

Böhm: Klar, sich gut für die Zukunft zu rüsten, hat sich schon immer aus­ge­zahlt. Und vieles, was hier­zu­lan­de derzeit an­ge­sto­ßen wird, hat das Po­ten­zi­al, mit­tel­fris­tig Stand­ort­vor­tei­le zu schaffen. Und diesem Po­ten­zi­al geben wir mit unserer Dich­tungs­an­ge­bot und unseren Services an ent­schei­den­den Stellen eine Per­spek­ti­ve. Die Um­set­zung der TA Luft ist dabei ein Baustein, den wir in allen Aspekten be­herr­schen und dabei gerne un­ter­stüt­zen. Ich empfehle hierzu auch das In­ter­view mit meinem Kollegen Herrn Göbel, in dem er die „Besten Ver­füg­ba­ren Tech­ni­ken“ ganz­heit­lich be­trach­tet - nicht nur aus Sicht der TA Luft.

 

[1] https://​de.​wikipedia.​org/​wiki/​Beste_​verfüg­ba­re_­Tech­ni­ken

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